Werkvertragsrecht · Verkehrsrecht
Verzögerte Nachbesserung: Nutzungsausfall auch nach einem Motorschaden möglich
Die Entscheidung
Gerät eine Werkstatt mit der geschuldeten Nachbesserung einer Fahrzeugreparatur in Verzug, kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommen. Ein Anspruch scheidet nicht allein deshalb aus, weil das Fahrzeug schon bei Erteilung des Reparaturauftrags nicht fahrbereit war. Geschützt ist auch das Interesse, das vertragsgemäß reparierte Fahrzeug wieder nutzen zu können. Der BGH verwies den Fall zur weiteren Prüfung zurück.
Was bedeutet das für Sie?
Reparaturauftrag, Mängelanzeigen und Fristsetzungen dokumentieren. Nutzungswille, Nutzungsmöglichkeit und weitere Anspruchsvoraussetzungen müssen weiterhin im Einzelfall feststehen.
Quelle: Amtliche Entscheidung – BGH ↗
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