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Steuerrecht

Privatschule: Auch Fördervereinsbeiträge können steuerlich zählen

BFH · Urteil
Entscheidung vom 03.06.2026 · Az. X R 27/23

Die Entscheidung

Beiträge an den Förderverein einer Privatschule können als Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich zur Finanzierung des normalen Schulbetriebs verwendet werden. Entscheidend ist die wirtschaftliche Verwendung der Gelder, nicht allein, ob die Eltern unmittelbar an die Schule zahlen. Eine passende Vereinssatzung kann den Nachweis erleichtern; andernfalls ist die zweckentsprechende Weiterleitung und Verwendung im Einzelfall nachzuweisen.

Was bedeutet das für Sie?

Belege und Verwendungsnachweise aufbewahren. Kosten für Betreuung, Verpflegung und Beherbergung sind nicht begünstigt; auch die weiteren Voraussetzungen und Höchstbeträge des Schulgeldabzugs bleiben bestehen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 03.09.2026 – BFH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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