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Reiserecht · Verwaltungsrecht · Zivilrecht

Reise gescheitert wegen einer Pass-Fahndung: Gemeinde kann haften

BGH · Urteil
Entscheidung vom 11.06.2026 · Az. III ZR 179/25

Die Entscheidung

Ein wiedergefundener Reisepass blieb wegen eines Fehlers der Passbehörde zur Fahndung ausgeschrieben. Dadurch scheiterte eine Auslandsreise. Der BGH bejahte im konkreten Fall einen Amtshaftungsanspruch auf Ersatz des Reisepreises und der Kosten einer notwendigen Flugumbuchung. Auch der schon vor dem Behördenfehler gezahlte Reisepreis war erfasst, weil der Reisende auf die Funktion seines Passes vertrauen durfte.

Was bedeutet das für Sie?

Die Entscheidung betrifft einen Anspruch gegen die Gemeinde, nicht gegen den Reiseveranstalter. Meldungen zum Wiederauffinden des Passes, Buchungen und Gründe der Einreiseverweigerung sind wichtige Nachweise.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.06.2026 – BGH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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