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IT-Recht (Internetrecht) · Vertragsrecht · Gewerblicher Rechtsschutz

Online-Kündigung: Keine Rückgewinnungsangebote auf der Bestätigungsseite

BGH · Urteil
Entscheidung vom 16.07.2026 · Az. I ZR 200/25

Die Entscheidung

Nach dem Klick auf die Kündigungsschaltfläche muss die gesetzlich vorgesehene Bestätigungsseite der Abgabe der Kündigung dienen. Zusätzliche Angebote, Informationen oder Alternativen zur Kündigung gehören dort nicht hin. Der BGH beanstandete die Gestaltung eines Fitnessstudio-Anbieters. Die gesetzlichen Vorgaben sollen Verbrauchern eine einfache und unkomplizierte Online-Kündigung ermöglichen.

Was bedeutet das für Sie?

Anbieter sollten den gesamten Kündigungsablauf prüfen. Für Verbraucher kann es sinnvoll sein, Hindernisse durch Bildschirmaufnahmen und Zeitangaben festzuhalten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2026 – BGH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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