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Handelsrecht · Vertragsrecht · Wirtschaftsrecht

Handelsvertreter: Vorschussklauseln dürfen die Kündigung nicht unzulässig erschweren

OLG München · Urteil
Entscheidung vom 23.07.2026 · Az. 23 U 1065/24

Die Entscheidung

Verliert ein Handelsvertreter vereinbarte Vorschüsse bereits mit dem Ausspruch der Kündigung, kann dies eine unzulässige Kündigungserschwernis sein. Nach dem OLG München müssen dabei mehrere gleichartige Zu- und Vorschussregelungen in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Die Unwirksamkeit einer solchen Regelung bedeutet allerdings nicht, dass bereits gezahlte und beim Vertreter verbleibende Vorschüsse bei der Provisionsabrechnung unberücksichtigt bleiben.

Was bedeutet das für Sie?

Bei der Beendigung eines Handelsvertretervertrags sollten sämtliche Zuschüsse, Vorschüsse und Provisionsabrechnungen gemeinsam geprüft werden.

Quelle: Amtliche Entscheidung – OLG München ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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