Kündigung: Eine pauschale Freistellungsklausel reicht nicht
Die Entscheidung
Eine vorformulierte Vertragsklausel darf dem Arbeitgeber nicht ohne weitere Voraussetzungen erlauben, Beschäftigte nach jeder Kündigung bis zum Vertragsende freizustellen. Auch während der Kündigungsfrist besteht grundsätzlich ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Im entschiedenen Fall ging es außerdem um den Entzug eines privat nutzbaren Dienstwagens. Ob dafür eine Entschädigung geschuldet wird, konnte das BAG noch nicht abschließend klären.
Was bedeutet das für Sie?
Arbeitsvertrag, Freistellungsgrund und Dienstwagenvereinbarung müssen zusammen geprüft werden. Aus der unwirksamen Pauschalklausel folgt nicht, dass jede Freistellung unzulässig ist.
Quelle: Amtliche Entscheidung – BAG ↗
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