Gewerblicher Rechtsschutz · Wirtschaftsrecht
Eine bekannte Unternehmensfarbe ist nicht automatisch als Marke geschützt
Die Entscheidung
Im Streit um eine orange Farbmarke für Baumarkt-Einzelhandelsdienstleistungen blieb die Markeninhaberin ohne Erfolg. Abstrakte Farben werden vom Publikum regelmäßig nicht ohne Weiteres als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden. Eine durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft war nach den vorgelegten Gutachten und weiteren Umständen nicht ausreichend nachgewiesen. Der BGH bestätigte die Entscheidung gegen den Bestand der Marke.
Was bedeutet das für Sie?
Wer eine Farbe als Unternehmenskennzeichen absichern möchte, braucht belastbare Nachweise zur Wahrnehmung des maßgeblichen Publikums. Bekanntheit und langjährige Nutzung allein garantieren den Schutz nicht.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.09.2026 – BGH ↗
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