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Verkehrsstrafrecht · Strafrecht

Drängeln, Drohungen und Fahrverbot: Der Einzelfall zählt

OLG Hamm · Beschluss
Entscheidung vom 26.03.2026 · Az. 2 ORs 13/26

Die Entscheidung

Für eine strafbare Bedrohung muss eine hinreichend bestimmte rechtswidrige Tat angekündigt werden. Auch dichtes Auffahren ist nicht ohne Weiteres eine Nötigung: Intensität, Dauer und Ziel der Einwirkung müssen geprüft werden. Ein zusätzliches strafrechtliches Fahrverbot verlangt außerdem eine Begründung im Zusammenspiel mit der Hauptstrafe und den persönlichen Verhältnissen. Das OLG hob die Verurteilung wegen Bedrohung sowie die darauf bezogenen Strafaussprüche und das Fahrverbot auf.

Was bedeutet das für Sie?

Abstand, Dauer, konkrete Worte und die Verkehrssituation sollten genau aufgeklärt werden. Der Beschluss bedeutet keine allgemeine Straflosigkeit aggressiven Fahrverhaltens.

Quelle: Amtliche Entscheidung – OLG Hamm ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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