Betriebsverfassungsrecht · Arbeitsrecht
Betriebsratsvergütung: Eine Kürzung muss nachvollziehbar begründet sein
Die Entscheidung
Der Arbeitgeber hatte die zuvor angepasste Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nachträglich herabgesetzt und Beträge einbehalten. Für die behauptete Fehlerhaftigkeit der früheren Anpassung trug er die Darlegungs- und Beweislast. Entscheidend war, welche Vergütung anhand vergleichbarer Beschäftigter objektiv zutreffend war. Die ursprünglichen Überlegungen der Vergütungskommission allein waren dafür nicht ausschlaggebend. Der Arbeitgeber konnte die Voraussetzungen der Kürzung nicht ausreichend darlegen.
Was bedeutet das für Sie?
Vergleichsgruppen und deren berufliche Entwicklung sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Eine allgemeine Neubewertung genügt nicht ohne die erforderlichen Tatsachen.
Quelle: Amtliche Entscheidung – BAG ↗
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